Nordrhein-Westfalen
Letzte Aktualisierung: 28.06.2020
Aktuelle und vergangene Rechtsgrundlagen
- Coronaschutzverordnung (In Kraft seit 15.06.2020, max. bis 1. 07.2020, zuletzt geändert am 20.06.2020)
Zu erhebene Daten
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
Falls eine besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden soll, muss zusätzlich ein Sitzplan und eine Zuordnung von Gästen auf den Sitzplan vorgenommen werden.
Aufbewahrungsfrist: 4 Wochen
Grundlage: Coronaschutzverordnung §2a
Die Daten dürfen digital erhoben werden, auf Wunsch der betroffenen Person muss die Erfassung allerdings papiergebunden passieren. (§2a Abs. 3)
Verpflichtete Einrichtungen
- Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen ohne Mindestabstand (besondere Rückverfolgbarkeit, §2b Abs. 1)
- Versammlungen zur Religionsausübung (§3)
- besondere Rückverfolgbarkeit bei Unterschreitung des Mindestabstands
- Versammlungen aus beruflichen, gewerblichen, dienstlichen Gründen, wenn die Daten nicht ohnehin innerbetrieblich vorliegen. (§4)
- Unterrichtsveranstaltungen, praktische Übungen, Bibliotheken, sonstige Bildungsangebote (§6 Abs. 2 u. 3 und §7 Abs. 1)
- besondere Rückverfolgbarkeit bei Unterschreitung des Mindestabstands
- Konzerte, Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, .. (§8 Abs. 1)
- Führungen in Museen/Kunstausstellungen/Galerien/Schlössern/Burgen/…, Stadtführungen (§8 Abs. 7)
- nicht-kontaktfreie Ausübung von Sport (§9 Abs. 2)
- Zuschauer in Sportanlagen und bei Wettbewerben (§ Abs. 3 u. 6)
- Ausflugfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen (§10 Abs. 6)
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (§13 Abs. 1)
- Private Feste (§13 Abs. 5)
- Feste von Schul-Jahrgängen (§13 Abs. 5a)
- Beerdigungen bei geschlossenen Räumen (Trauerhalle) (§13 Abs. 6)
In der Anlage
- Gastronomie (I, Abs. 4)
- Beherbergungsbetriebe (II, Abs. 3)
- Ferienwohnungen, -häuser und Campingplätze (IIa, Abs. 3)
- Friseurhandwerk (III, Abs. 1)
- Podologische Behandlungen, Fußpflege (IV, Abs. 1)
- Kosmetik-, Nagel-, Tätowier-, Piercing-, Maniküre-Studios (V, Abs. 1)
- Massage(-Studios) (VI, Abs. 1)
- Fitnessstudios (VII, Abs. 1)
- Fahrten in Reisebussen (IX, Abs. 6)
- Ausflüge/Reisen für Kinder und Jugendliche (X, Abs. 13)
- Kongresse und Messen (XI, Abs. 1 lit. e)